Aktuelles
Pressetext
Betreten des Waldes auf eigene Gefahr
Das Bundeswaldgesetz wurde geändert. Der Gesetzgeber hat u.a. festgelegt:
"Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für
waldtypische Gefahren." Dazu der Präsident des Waldbesitzerverbandes für Thüringen, Jörg Göring: "Diese Klarstellung wird von den Waldbesitzern
begrüßt und bringt hoffentlich mehr Rechtssicherheit für die Waldbesitzer!"
Die Haftung der Waldbesitzer für Schäden, die Waldbesucher beim Wandern, Radfahren oder Pilze sammeln erleiden, haben Gerichte in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich beurteilt.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 03.03.2010 wurde der geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz einer Waldbesucherin, die auf einem Waldweg von einem abgebrochenen starken Ast einer Alteiche am Kopf getroffen wurde, abgelehnt. Die Eiche stand 5 bis 6 m vom Weg entfernt.
Hintergrund:
Auch im Thüringer Waldgesetz steht, dass das Betreten des Waldes zwar jedem gestattet ist, aber nur auf eigene Gefahr.
Das LG Saarbrücken hat dazu festgestellt, dass der Waldbesitzer nicht verpflichtet ist, innerhalb geschlossener Waldgebiete, auch nicht an zu Erholungszwecken genutzten Waldwegen, die anstehenden Bäume zu kontrollieren. Für jeden Waldbesucher ist ersichtlich, dass er sich mit dem Betreten des Waldes, auch auf Wanderwegen, in einen Bereich begibt, bei dem sich natürliche Gefahren durch umstehende Bäume nicht vermeiden lassen. Es ist die Entscheidung des Waldbesuchers, sich in eine gewisse Gefahr zu begeben.
Entlang öffentlicher Straßen hat dagegen der Waldbesitzer die sog. Verkehrssicherungspflicht, d.h. der Waldbesitzer muss mindestens einmal im Jahr die Waldränder kontrollieren. Der Waldbesitzerverband für Thüringen kritisiert, dass der Gesetzgeber diese Regelung nicht entschärft hat. Auch dazu gibt es zahlreiche Urteile.
Rückfragen bei der Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes
Mo bis Do Tel. 036 24 – 31 38 80
Kabinett beschließt Anstalt öffentlichen Rechts
Am 17.08.2010 hat das Thüringer Kabinett beschlossen, dass die Thüringer
Landesforstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden soll.
Im Frühjahr hatte eine Arbeitsgruppe im TMLFUN sich mit der zukünftigen Rechtsform der Forstverwaltung beschäftigt. Ergebnis ( das auch im Landesforst
ausschuss vorgestellt wurde) waren zwei Varianten: entweder Beibehaltung des
bisherigen Regiebetriebes oder Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts.
Von der 2. Variante erhoffen sich die Entscheidungsträger größere Freiheiten
bei der Einstellung von neuem Personal und bei der finanziellen Abwicklung.
Entscheidend wird sein, welche Struktur ( Zahl der Forstämter und der Forstreviere ) die Forstverwaltung zukünftig hat und welche Aufgaben diese Verwaltung erfüllen soll.
Der Waldbesitzerverband wird im Zuge der anstehenden Beratungen im Landtag zu einem sog. Errichtungsgesetz für die Anstalt öffentlichen Rechts fordern, dass
W.H.
Informationen aus der Geschäftsstelle Juli 2010
Struktur Thüringenforst
Der Thüringer Landesforstausschuss wurde am 17.Juni 2010 über die Ergebnisse
einer durch den Minister Jürgen Reinholz eingesetzten Arbeitsgruppe, die sich im Frühjahr mit der zukünftigen Rechtsform der Thüringer Forstverwaltung beschäftigt hat, informiert. Die offizielle Information der Mitarbeiter der Forstverwaltung zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe erfolgte über die Mitarbeiterzeitung Nr. 2 2010, Über die Ergebnisse der AG wird gegenwärtig im Ministerium und in Fraktionen des
Thüringer Landtages beraten. Hintergrund für die Einsetzung der AG war die angespannte Personalsituation der Forstverwaltung. Ob und wann es zu Veränderungen in der Forstverwaltung kommt, ist noch unklar. Am Gemeinschafts-Forstamt soll aber offensichtlich festgehalten werden.
Der Waldbesitzerverband hat sich für den Erhalt eines entsprechenden Einstellungskorridors ( wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgelegt),
für den Erhalt der 300 Forstreviere und für die langjährige Sicherung der Finanzen zur Aufgabensicherung von Thüringenforst eingesetzt.
Weiteres dazu auch in der Zeitung Nr. 3 2010 des Verbandes im Editorial.
Beförsterungskosten
Die entsprechende 5. DVO zum Thüringer Waldgesetz soll noch in diesem Jahr novelliert werden. Die Anhörung der Verbände steht kurz bevor. Waldbesitzer müssen sich auf eine Erhöhung der Beförsterungskosten ab dem Jahr 2010 einstellen. Der Waldbesitzerverband hat im Vorfeld bereits gefordert, dass
Natura 2000 – Gebiete
Der Verband bittet seine Mitglieder, der Geschäftsstelle mitzuteilen, wenn es im Frühjahr diesen Jahres Probleme mit der Holzernte in bestimmten FFH- und
Vogelschutzgebieten gab (Hintergrund: in vielen Gebieten war die Holzernte
grundsätzlich nur bis zum 28.02. des Jahres als „Unbedenklich“ eingestuft
worden).
W.H.
Projekt Wald und Wild; hier „Feuer frei“ – Wild und Hund 9/2010
Einen Brief mit folgendem Text hat der Waldbesitzerverband am 11.05.2010 an den Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz geschickt:
( Der Text in der Zeitschrift „Wild und Hund kann per Mail bei der Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes abgerufen werden ).
Sehr geehrter Herr Minister,
aus aktuellem Anlass schreibe ich Ihnen. Der oben genannte Artikel stellt den bisherigen Höhepunkt der Hetzkampagne des Landesjagdverbandes gegen das „Projekt 1.4“ dar. Schon mit der Veröffentlichung Ihres Briefes an den Präsidenten Liebig vom 22.03.2010 auf der Homepage von WuH hat der Landesjagdverband meiner Ansicht nach den Pfad einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verlassen (ungeachtet der Tatsache, dass ich beim besten Willen nicht erkennen kann, was an Ihrem Schreiben ultimativen Charakter gehabt haben sollte).
Die Art und Weise, wie in dem Artikel „Feuer frei „ gegen das Ministerium und einzelne Personen Stimmung gemacht wird, ist unseriös und anstandslos. Der Anwurf, der Geist der Wildvernichtung wehe durch das Ministerium, ist starker Tobak und sicherlich unwahr. Der Waldbesitzerverband steht in dieser Sache ganz klar auf der Seite des Ministeriums und seiner Mitarbeiter und tut das Mögliche, um solche Angriffe richtig zustellen.
Wir möchten noch einmal klarstellen, dass es uns aus ökologischen und ökonomischen Gründen um die Reduzierung der Wildschäden mit gesetzeskonformen und tierschutz-
gerechten Mitteln und um die konstruktive Zusammenarbeit der Interessengruppen geht.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten in unserer Besprechung vom 15.03.2010
angemerkt, in Ihrer bisherigen Laufbahn hätten Sie nie etwas mit der Brechstange
durchgesetzt. Das ist offensichtlich seitens des LJV zum Anlass genommen worden, selbst die Brechstange in die Hand zu nehmen. Ich hoffe, Sie können Herrn Präsident Liebig klarmachen, welchen Schaden er damit anrichtet, und mit ihm zu einer tragbaren Lösung kommen. Sollte dies nicht gelingen, so müssen wir Sie bitten, eine sachgerechte Entscheidung auch ohne den LJV zu treffen, insbesondere, weil das Projekt nur den Staatswald betrifft. Ich denke, Sie haben dem LJV die Hand gereicht- wenn er sie nicht nimmt, dann ist dies seine Entscheidung.
Der Wald kann aber nicht warten, und für diesen und nicht für den LJV tragen Sie Verantwortung.
Jörg Göring
Präsident
Sitzung des Thüringer Landtages am 26.03.2010
Zum Antrag der Fraktion Die Linke
„ Stärkung des Landesforstbetriebes“
Nachfolgend können nur Kernsätze der Reden, die wir einem Mitschnitt der
Sitzung entnommen haben, aufgeführt werden.
W.Heyn, Geschäftsführer WBV Thür.
MdL Katja Wolf, Die Linke: begründet den Antrag ihrer Fraktion:
Staatssekretär TMLFUN Roland Riechwien: Bericht der Landesregierung:
MdL Dr. Frank Augsten, Bündnis 90 / Grüne:
MdL Eleonore Mühlbauer, SPD:
MdL Egon Primas, CDU:
MdL Franka Hitzing, FDP:
MdL Tilo Kummer, Die Linke:
MdL Dr. Augsten, Bündnis 90 / Grüne:
MdL Egon Primas, CDU:
Fortführung des Forschungsprojektes der TU Dresden mit dem Thema„ Integratives Konzept von Strategien der Jagdausübung unter besonderer Berücksichtigung von Wildeinfluss, Waldentwicklung, Wald- und Jagdbesitzerinteressen sowie Waldflächen durch Schalenwild in ausgewählten Hegegemeinschaften/ Forstämtern des Freistaates Thüringen“ im Rahmen des Forums „Wald, Wild und Menschen in Thüringen“
Den folgenden Text hat der Waldbesitzerverband für Thüringen am 31.03.2010 an den Herrn Abgeordneten Egon Primas ( CDU ) geschickt:
1. Der Verband missbilligt das Eingreifen in die wissenschaftliche Konzeption
eines zwischen allen Beteiligten im Grundsatz vereinbarten Verbundprojektes
und sieht darin eine Infragestellung des konstruktiven Zusammenwirkens der
am Forum Wald und Wild beteiligten Verbände, Institutionen und Behörden
seitens des Landesjagdverbandes und der ihn unterstützenden Politiker.
2. Der Focus ist nicht alleine auf die Schadflächen im Freistaat zu richten.
Ausweislich der Verbiss- und Schälschadensinventur, der BWI II und des Berichts des Landesrechnungshofes haben wir ein flächendeckendes Wildschadensproblem im Wald über alle Baumarten und Waldbesitzarten hinweg. Die Herausforderung
bzgl. Jagdstrategien stellt sich also auf der gesamten Waldfläche im
Freistaat. Dies muss endlich bei der Politik, den Verbänden und beim Einzelnen
Jagdgenossen und Jäger ankommen!
3. Um der Auseinandersetzung die Spitze zu nehmen, erklärt der Thüringer Waldbesitzerverband sich bereit, eine Einengung der auf den betroffenen Landeswaldflächen geplanten Jagdzeitenvorverlegung zu akzeptieren in der Weise, dass der Beginn der Intervalljagd auf alle in den Revieren vorkommenden Schalenwildarten erst ab dem 1.5. erfolgt. Einer weiteren Beschränkung auf die wildartenspezifischen Jagdzeiten wird nicht zugestimmt. Dies entzöge dem Versuchsprojekt jegliche Substanz. Es handelt sich schließlich um einen ganzheitlichen Ansatz, alle Schalenwildarten betreffend! Vermutlich würde Prof. Müller das Projekt bei einer Jagd ab 1.5. auf alle Schalenwildarten noch wie geplant durchführen können, wenngleich mit geschmälerten Ergebnissen. Weitere
Einschränkungen würden dazu führen, dass der gesamte Versuchsansatz hinfällig und die bereits verbrauchten Steuergelder verschwendet wären.
4. Im Gegenzug verlangt der Verband, dass Behinderungen der Jagdausübung
landesweit per Änderung der Jagdzeitenverordnung abgeschafft werden. Hierzu
bedarf es im Rahmen des Forums Wald und Wild einer verbindlichen,
gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, dass die beabsichtigten Änderungen befürwortet werden und man für diese im Anhörungsverfahren
positive Stellungnahmen abgeben wird. Ein (abermaliges) Abweichen von dieser
gemeinsamen Vereinbarung wird unweigerlich dazu führen, dass der Waldbesitzer-verband sich vom Forum Wald und Wild verabschiedet. Gefordert wird darüber hinaus, dass sowohl das Ministerium als auch die maßgeblichen Vertreter der Regierungsfraktionen sich dafür verbürgen, dass die beabsichtigte Änderung der Jagdzeitenverordnung umgehend in Angriff genommen und umgesetzt wird. Diese sollte wir folgt aussehen:
a. Jagdzeit auf Reh- Rot- Dam- und Muffelwild wieder bis 31.1.(Begründung:
Angleichung an Jagdzeiten benachbarter Bundesländer)
b. Unter Hinweis auf die Ermächtigung in § 22 Bundesjagdgesetz wird wegen der
landesweit überhöhten Verbissschäden durch Rehwild die Jagdzeit der Böcke der
der Ricken angepasst.
(Begründung: Abschaffung eines Hindernisses v. a. bei Drückjagden)
c. Die Unterteilung in 3 a und 3 b Hirsche wird wieder abgeschafft, also
Freigabe aller Hirsche bis zum 3.Kopf.
(Begründung: Abschaffung eines Hindernisses v. a. bei Drückjagden)
Jörg Göring
Präsident WBV Thüringen
Anhörungsverfahren des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz des Thüringer Landtages am 19.03.2010
Beratungsgegenstand:
„Eine nachhaltige Wald-, Forst- und Holzwirtschaft in Thüringen sichern „
Zu dem Beratungsgegenstand und insbesondere zu den vorgegebenen Fragen ( am Ende des Textes ) hat der Waldbesitzerverband für Thüringen folgende Stellungnahme abgegeben:
A) Struktur der Thüringer Landesforstverwaltung …:
Bei der aktuellen Organisationsstruktur der Thüringer Forstverwaltung gibt es aus unserer Sicht folgende Probleme:
Die Bedeutung des Gemeinschaftsforstamtes zur Krisenbewältigung, für den Forstschutz und für die Holzmobilisierung im Kleinprivatwald schätzen wir als sehr hoch ein.
Deshalb fordern wir dringend einen ausreichenden Einstellungskorridor für Forst-personal.
Bei einem Vergleich des jetzigen Systems des Gemeinschaftsforstamtes mit anderen Rechtsformen von Forstverwaltungen muss unbedingt abgeprüft werden, wie am besten eine flächendeckende Betreuung des Nichtstaatswaldes durch Forstpersonal gewährleistet werden kann.
Sowohl die Forstämter als auch die zentralen Verwaltungseinheiten und die Landesforstanstalt müssen von sehr aufwendigen und zeitraubenden Arbeiten entlastet werden, damit das vorhandene Personal mehr in der Fläche arbeiten kann. Hier denken wir besonders an sehr viele umständliche Verwaltungsvorgänge.
B) Waldentwicklung und Waldumbau
Das Cluster „ Forst und Holz“ ist in Thüringen gut entwickelt.
Der Fortgang des Projektes „Privatwaldmobilisierung“ ist aus Personalgründen gefährdet.
Um den immer noch hohen Waldschäden entgegenzuwirken, muss dringend die Kompensationskalkung in Thüringen auf viel größerer Fläche durchgeführt werden.
Der Naturverjüngung sollte der Vorrang vor der Verjüngung durch Pflanzung eingeräumt
werden. Die Abschusszahlen für Reh- und Rotwild müssen dringend erhöht werden. Die Jagdzeitenverordnung muss neu überdacht werden.
Der Grundsatz „Wald vor Wild „ muss in Thüringen unbedingt umgesetzt werden.
Auf großen Teilen der Kyrill- Schadflächen findet schon ein Waldumbau statt.
Allerdings müssen für einen weiteren Waldumbau auch entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Waldflurbereinigungen und der Freiwillige Landtausch sollten viel stärker als Instrumente der Bodenordnung genutzt werden.
C) Integrativer Naturschutz und nachhaltige Nutzung
Um die 25.000 ha aus der Nutzung zu nehmen, sind insbesondere schlecht oder gar nicht erschlossene Waldflächen sowie Steilhanglagen vorrangig zu nutzen.
Dafür sollte weitestgehend Wald im öffentlichen Eigentum vorgesehen werden.
Falls Privatwald dafür herangezogen werden soll, muss der Eigentümer entschädigt werden.
Zum Schutz der Wälder sollte ein „ Forstschutzgesetz“ verabschiedet werden, in dem das Betreten des Waldes zeitlich und räumlich eingeschränkt wird.
Wir sind gegen eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes und gegen die Einführung ökologischer Mindeststandards. Aus unserer Sicht sind die bisherigen gesetzlichen Regelungen ausreichend.
Wir haben keine Erfahrungen mit FSC- zertifizierten Flächen in Thüringen.
D) Wälder und deren Nutzen für den Klimaschutz
Wir sprechen uns dafür aus, die Transportwege für das Holz möglichst kurz zu halten.
Dafür ist es aber notwendig, dass die einheimische Holzindustrie adäquate Holzpreise
bezahlt.
Der Effekt als Kohlenstoffsenke ist bei stofflich genutzten Wäldern durch die CO ²- Bindung in den Holzprodukten nachweislich höher als bei aus der Nutzung genommenen Wäldern.
Wir sprechen uns gegen eine weitere Vorratsanreicherung in den Wäldern aus.
Die Bundeswaldinventur II hat für Thüringen die zweithöchsten Totholzmengen pro ha in Deutschland ausgewiesen. Deshalb sehen wir in einer moderaten Erhöhung der energetischen Nutzung eher eine Chance, die Einnahmen aus der Holznutzung mit den Vorteilen einer erneuerbaren Energieform zu verbinden.
E) Staatliche Beförsterung und Forstplanung …
Eine moderate Erhöhung der Beförsterungsbeiträge werden wir aus Gründen des Landeshaushaltes akzeptieren müssen.
Der Vollkostenansatz kann erst für Forstbetriebe mit großen Waldflächen zur Anwendung kommen. Diese müssen auf Grund Ihrer Größe selbst Fürsorge treffen. Die Fördermittel müssen auf die kleinparzellierten Flächen konzentriert werden. Für die Waldge-nossenschaften, die aus einer Vielzahl von Anteilseignern bestehen, müssen besondere Regelungen geschaffen werden.
Die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft muss durch geringere Beförste-rungssätze honoriert werden.
Wenn kostendeckende Beförsterungsbeiträge auch für Kleinwaldbesitzer erhoben werden, wird der überwiegende Teil dieser Waldbesitzer eine staatliche Beförsterung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Konsequenzen daraus wären eine geringere Holznutzung und eine abnehmende
Waldpflege.
Es sollte ein Flächenuntergrenze festgelegt werden. Die Beiträge müssen nach der Flächengröße gestaffelt werden.
Forstbetriebsgemeinschaften sollten erst ab einer Mindestgröße bezuschusst werden. Auch hier muss Wettbewerb zugelassen werden.
Die Möglichkeit der Fusion bestehender FBG sollte viel häufiger angewandt werden.
Dafür sollten die finanziellen Anreize erhöht werden.
Die eigene Geschäftsführung einer FBG muss besser bezuschusst werden.
Die Gründung neuer Waldgenossenschaften soll weiter vorangetrieben werden.
Die Förderprogramme sollten evaluiert werden. Der Umfang der Förderanträge und der Nachweise nach der Durchführung der Maßnahmen muss unbedingt reduziert werden.
Der gleiche Fördertatbestand erfordert in anderen Bundesländern bis zu 80 % weniger Zeitaufwand. Hier muss Zeit für Fördermittelstellen und Antragsteller freigemacht werden.
Einer kurzfristigen Novelle der Fünften Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz werden wir uns nicht verschließen können.
Die Förderung der forstlichen Planung als Bezuschussung für die Erarbeitung der Betriebspläne sollte weiter geführt werden, allerdings nicht mit dem vorgeschlagenen Vorschriftenpaket überlastet werden.
Anlage zum Download (Hier klicken)
Jörg Göring
Präsident WBV Thür.
Schreiben des Landrates zu Nutzungsrechten fraglich
Der Landrat des Eichsfeldkreises hat Ende Januar 2010 ein Schreiben an die Kommunen mit Waldinteressentenschaften gerichtet. Dank der schnellen Weiterleitung dieses Schreibens durch Mitglieder an den Verband konnte die Verbandsspitze dieses Schreiben am darauf folgenden Tag zu einem Thema des Gesprächs mit Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz machen. Dabei bekundete der Minister seine Unterstützung für die Position der Waldge-
nossenschaften.
Der Waldbesitzerverband lehnt im Namen der Mitglieder mehrere Passagen des Schreibens des Landrates ab und legt Wert auf die Feststellung folgender Sachverhalte:
Inzwischen sind beim Oberlandesgericht Jena in drei verschiedenen Fällen sämtliche Entscheidungen zugunsten der Waldinteressentengemeinschaften gefallen. Im letzten Fall kam es zu einer Einigung, die mit dem Verkauf an die Waldinteressenten endete.
Für Rückfragen steht der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes gern zur Verfügung
W. Heyn
Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Förderung für Waldbesitzer
Im TMLFUN in Erfurt wurde am 10.02.2010 eine Arbeitsgruppe „ Forstförderung für Privat- und Körperschaftswald „ gebildet. Ziel ist
- Schlussfolgerungen aus den Förderjahren 2007 bis 2009 zu ziehen
- Verfahrensabläufe in der jetzigen Förderperiode zu optimieren
- Schlussfolgerungen für die Förderphase 2014 bis 2020 zu ziehen.
Der Waldbesitzerverband wird in der Arbeitsgruppe mitarbeiten und bittet seine
Mitglieder, Anregungen und Kritiken zur jetzigen forstlichen Förderung der
Geschäftsstelle des Verbandes mitzuteilen.
W. Heyn
MinistergesprÄch
Am 22.Januar 2010 traf sich die Verbandsspitze mit dem Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt Jürgen Reinholz in Erfurt zu einem über einstündigen Gespräch, das in einer angenehmen Atmosphäre stattfand.
Aus dem TMLFUN nahmen neben dem Minister sein zuständiger Abteilungsleiter Dr. Karl-Friedrich Thöne, dessen Mitarbeiter Karl- Heinz Müller und Achim Ramm sowie
aus dem Ministerbüro Corinna Geißler teil. Für den Waldbesitzerverband für Thüringen erläuterten Präsident Jörg Göring, Vizepräsident Christian Freiherr von
Truchsess und Geschäftsführer Wolfgang Heyn die Probleme der Waldbesitzer.
Auf die Forderung von Jörg Göring, das erfolgreiche Modell des Gemeinschaftsforstamtes zu erhalten, antwortete der Minister, dass daran keine Zweifel bestehen.
Wenn es um die Änderung der Beförsterungskosten gehe, werde der Verband rechtzeitig beteiligt. Auf die Forderung nach einer „Entbürokratisierung“ bei der Bearbeitung der Fördermittel wurde auf die notwendigen Kontrollen hingewiesen, wenn es um EU- und Bundesmittel geht. Auch damit wird sich eine Arbeitsgruppe
beschäftigen. Lange diskutierten beide Seiten über das Thema Natura- 2000.
Für die Waldbesitzer ist besonders die Festlegung in der FFH- Positivliste kritisch,
dass in bestimmten Vogelschutzgebieten die Holzernte nur bis zum 28.02. des Jahres als unbedenklich gilt und danach die Unteren Naturschutzbehörden beteiligt werden sollten. Der Minister verwies auf die zu erstellenden vorläufigen Waldbehandlungskonzepte, die mehr Rechtssicherheit bringen und auf die Möglichkeit, das Förderprogamm Waldumweltmaßnahmen zu nutzen. Nachdem die Verbandvertreter
eine eventuelle Veröffentlichung von Daten der Waldbesitzer im Zusammenhang mit
Internetinformationen zu FFH kritisierten, wurde zugesagt, dass erste Beispiele mit dem Verband vorher besprochen werden. Zur besseren Information der Waldbesitzer zu Natura 2000 sollen Schulungen angeboten werden und eine Broschüre erarbeitet werden. Weiter ging es um die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der regionalen Holzindustrie / Holzhändler. Auf die Frage nach der Position des Ministerium zur Sicherung der Nutzungsrechte von Waldinteressenten in Nordthüringen antwortete der Minister, dass sein Ministerium wie bisher für die Sicherung der Nutzungsrechte eintritt. Ein erstes Fazit: Der Minister war gut vorbereitet und hat kompetent geantwortet. |
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W. Heyn
Pressetext 2010/01
Brennholzselbstwerber sollten Lehrgang absolvieren
In zertifizierten Forstbetrieben ist der Einschlag von Brennholz ab dem Jahr 2014 nur noch zulässig, wenn der Selbstwerber vorher an einem Lehrgang zum Umgang mit der Motorsäge teilgenommen hat
Zwei Drittel der Waldfläche Thüringens ( 208 Tha Staatswald, 99 Tha Privatwald,
51 Tha Kommunalwald ) sind nach dem Standard PEFC zertifiziert. Nachdem im vergangenen Jahr die Standards überarbeitet wurden, gilt nun, dass ab 2014 in zertifizierten Betrieben Brennholzselbstwerber, die dies mit einer Motorsäge
tun wollen, die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweisen müssen.
Der Waldbesitzerverband für Thüringen empfiehlt bereits jetzt die Teilnahme an einem solchen Lehrgang, weil noch zu viele Unfälle mit Motorsägen im Wald
passieren. Dazu Jörg Göring, Präsident des Verbandes: „ Dass jedermann im Baumarkt ohne einen Lehrgang, noch nicht mal ohne Einweisung, ein solches Arbeitsgerät kaufen kann, ist eigentlich nicht hinnehmbar. „ Zu den dreitägigen Lehrgängen an der Mobilen Waldbesitzerschule, die gemeinsam von der Thüringer Landesforstverwaltung und dem Waldbesitzerverband organisiert werden, kann sich jeder beim zuständigen Forstamt anmelden. Einmal jährlich kommt diese Schule in jedes Thüringer Forstamt. Waldbesitzer zahlen bis 50 Euro, Nichtwaldbesitzer
147 Euro für den ganzen Lehrgang.
Auskünfte über die Forstämter oder beim Waldbesitzerverband montags bis
donnerstags Tel. 036 24 – 31 38 80.
Hintergrund: An der Mobilen Waldbesitzerschule wurden seit 14 Jahren jedes Jahr
über 700 Waldbesitzer und Bürger im Umgang mit der Motorsäge geschult.
Vielfach waren die Lehrgänge ausgebucht.
Pressetext
Waldbesitzer lehnen Fichtennationalpark ab
Der Waldbesitzerverband für Thüringen begrüßt, dass in der Bezeichnung des Landwirtschaftsministeriums wieder der Name „Forsten“ aufgenommen wurde,
weil damit die große Bedeutung der Thüringer Forstwirtschaft als Rohstoff- und Energielieferant sowie als Arbeitgeber gewürdigt wird.
Pläne für einen Fichtennationalpark im Thüringer Wald lehnt der Verband dagegen ab. Dazu erklärt dessen Präsident Jörg Göring: „ Es ist doch nicht hinnehmbar, dass einerseits die Thüringer Holzindustrie bei einer Verarbeitungskapazität von 4 Mio Festmeter Rundholz dringend Holz benötigt und andererseits bis zu 13.000 ha Wald mit einer möglichen Nutzung von jährlich 100.000 Festmeter stillgelegt werden. „ Was der Borkenkäfer in Fichtennationalparken anrichtet, kann man sich auf Tausenden Hektar abgestorbener Wälder im Harz und Bayerischen Wald anschauen. Die Waldbesitzer befürchten, dass eine Massenvermehrung des Borkenkäfers auf den stillgelegten Waldflächen die angrenzenden Forstbetriebe bedroht. Göring ist der Auffassung, dass gerade in den neuen Bundesländern weitere Naturschutzgroßprojekte abgelehnt werden sollten, da durch das Grüne Band und die Ausweisung anderer Nationalparke bereits überproportional Flächen aus der Bewirtschaftung herausgenommen wurden.
Mitgliederversammlung Waldbesitzerverband für Thüringen 19. September 2009 öffentlicher Teil
![]() Nach der Begrüßung der Ehrengäste hielt der Präsident des Waldbesitzerverbandes Jörg Göring folgende Rede: Sehr verehrte Gäste, verehrte Waldbesitzer, |
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Pressetext
Waldbesitzerverband fordert, die Haftung der Waldbesitzer zu entschärfen
Bei einer Änderung des Bundeswaldgesetzes wollte die Bundeslandwirtschafts-ministerin klarstellend in das Gesetz aufnehmen, dass Waldbesitzer für Schäden Dritter im Wald nur haften, wenn die Waldbesitzer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ob diese Klarstellung im Bundeskabinett beschlossen wird, ist jetzt im Mai 2009 wieder offen. Dazu der Präsident des Thüringer Waldbesitzer-verbandes Jörg Göring: „ Wenn jeder Bürger jede Waldfläche in Thüringen, damit auch den Privatwald, uneingeschränkt betreten darf, muss aber im Gegenzug der Waldbesitzer von der Haftung für Schäden, die der Waldbesucher evt. erleidet, auch im Bundesgesetz freigestellt werden. „
Hintergrund:
Im Thüringer Waldgesetz steht: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturver-
träglichen Erholung ist jedem gestattet. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet. Dies gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.
Bundesgesetze stehen über Landesgesetzen. Deshalb ist eine entsprechende
Festlegung im Bundeswaldgesetz notwendig.
Gerichte haben in den letzten Jahren zu Schadenersatzforderungen von Waldbesuchern an Waldbesitzer sehr unterschiedliche Urteile gefällt.
Der Privatwaldanteil beträgt mit über 220.000 ha 40 % der Landeswaldfläche.
Kommentar:
Waldbesucher müssen sich auf waldtypische Gefahren wie liegendes und stehendes Totholz, Gräben, Böschungen, evt. sogar umfallende Bäume sowie auf Schäden infolge forstwirtschaftlicher Maßnahmen des Waldbesitzers einstellen.
Der Ausbau forstlicher Wege erfolgt vorrangig zur Bewirtschaftung des Waldes.
Waldwege können nicht so ausgebaut und unterhalten werden, dass sie ständig gefahrlos zu benutzen sind.
Offener Brief zu
Wald und Wild
Um eine sinnvolle Bewirtschaftung unserer Schalenwildarten zu realisieren , müssten die Waldlebensräume selbstverständlich auch großräumig betrachtet werden.
Dies geschah zu Zeiten der DDR im Osten Deutschlands , scheiterte aber an der Art und Weise der Organisation der Jagd und auch an der Ausrüstung der Jäger mit praktikablen Jagdhandwerkszeug .
Aus dieser Vergangenheit sowie der großflächigen Waldbegründungen mit der gemeinen Fichte , nach Sturm und Käferkalamitäten , konnten sich Schalenwildbestände überproportional reproduzieren und fügten dem Wald immense Schäl – und Verbissschäden zu. Mit dieser Erbschaft können sich nicht nur Waldbesitzer noch recht lang auseinandersetzen .
Da das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden ist , entscheidet der Eigentümer ,so denn er einen Eigenjagdbezirk besitzt , immer selbst , im Rahmen der Gesetze , über den Umgang mit Wild im Wald . Die Kleingliedrigkeit der Reviere erschweren natürlich eine ordentliche Bewirtschaftung des Wildes und somit eine Bonitierung von Wild im Lebensraum
Die Verpachtung von Jagdgebiete steht immer konträr zu Eigentümerzielen , da der Jagdpächter jagen möchte und hierzu eben auch Wild vonnöten ist .Möglichst viel Wild ist entscheidend für die Attraktivität eines Revier .
Legt der Waldeigentümer nicht klare Regeln im Pachtvertrag zum Waldbau fest , wird seine Freude über den Pachtertrag ein kurzes Vergnügen sein .
Die Jäger , stelle ich oftmals fest , denken meistens in Pachtperioden , nicht aber in Generationsverträgen für Wild und Wald . Die Beute nimmt den größten Raum des Gedankengutes ein , und um diese zu erlangen wird einiges getan um Wild im eigenen Revier zu binden .Die menschlichen Schwächen wie Jagdneid und Missgunst spielen hierbei für das Ansehen der Jagd und der Jäger in der Öffentlichkeit eine schlechte Rolle .
Der Umgang mit dem Wild aber auch mit dem Wald , sowie das auftreten gegenüber anderen Waldnutzern zeigt die Einstellung der Grünröcke zum Gesamtkomplex Natur .
Der Wald muss sich natürlich verjüngen können . Waldbauliche Fehler aus der Vergangenheit können nach Kyrill und Emma korrigiert werden . Solche hehren Ziele der Neubegründung von Mischwäldern sollten ohne Zaunbau möglich sein . Kann man auf den Zaunbau nicht verzichten , stimmt die Wilddichte nicht .
Im übrigen sind Wildeinstände immer von Waldbau abhängig und bei einer kontinuierlichen Waldbewirtschaftung werden sich Wildeinstände innerhalb eines zwanzigjährigen Rhythmus auch ändern .
Die Bürokratie des Jagdrechtes sowie Hygienebestimmungen treffen immer den Jagdherren und Jagdherren sind nun einmal nicht alle Jäger .
Wir leben in einer Kulturlandschaft die es zu erhalten gilt . Zur Erhaltung dieser Landschaft zähle ich auch eine funktionierende Jagdkultur .Oberste Priorität hat nun aber einmal der Erhalt des Lebensraum Wald auch für Wild .Diese Einsicht sollte nicht nur bei Waldbesitzern reifen , sondern auch bei Jägern .
Göring Präsident Walbesitzerverband für Thüringen
Verband lehnt den Entwurf zur Neuregelung der Holzsortierung ab
Seit Ende letzten Jahres liegt der von Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft erarbeitete Entwurf einer Rahmenvereinbarung für den Rundholzhandel in Deutschland ( RVR ) vor. Damit soll die bisher geltende „Handelsklassen-
sortierung“ ( HKS ) ersetzt werden. Verbandsvertreter haben sich im Februar mit dem Entwurf befasst. Wie vom Vorstand beschlossen hat der Waldbesitzerverband für Thüringen analog den Ländern Bayern und Sachsen in einer Stellungnahme den Entwurf in der vorliegenden Form abgelehnt. Die Definition der Qualitätsstufen
A,B,C und D weicht erheblich von denen in der HKS ab. Es ist zu befürchten, dass der überwiegende Teil des Holzes zukünftig in die Qualitätsstufe C eingestuft wird, was für die Waldbesitzer einen erheblichen finanziellen Verlust ergeben würde.
Beim direkten Vergleich von Merkmalen wie Astigkeit, Krümmung, Abholzigkeit,
Fäule, Verfärbungen in den einzelnen Qualitätsstufen werden die Holzverkäufer
meist schlechter gestellt. Auch wenn große Holzabnehmer eigene Sortier-
vorschriften haben, ist zu befürchten, dass die RVR zu einer nicht tolerierbaren
Benachteiligung der Forstwirtschaft und zu finanziellen Verlusten für unsere Forstbetriebe führt. Für Rückfragen steht die Geschäftstelle zur Verfügung.
Wir werden über die weitere Entwicklung zur RVR informieren.
W. Heyn